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Kaiser wurde, kmpfte sein Nesse Germaniens gegen die Deutschen, aber er vermochte trotz dreier Rachezge (14-16) die Herrschaft nicht zurck-Zugewinnen. Im Jahre 15 befreite er den von Armin belagerten Segest, und dabei geriet dessen Tochter Thusnelda, Armins Gattin, in seine Gefangenschaft ; denn ihr Vater hatte sie wieder in seine Gewalt bekommen und berlieferte sie jetzt den Rmern, weil er sie lieber diesen als dem Armin berlassen wollte.
Vergebens rief Armin, um Weib und Kind wieder zu erlangen, einen allgemeinen Aufstand hervor: er sah sie nie mehr wieder. Die Rmer errangen zwar noch manche Vorteile, nach einer verzweifelten Schlacht wnr-den sie aber znr Rckkehr-gezwungen. Seitdem wagte sich kein rmi-sches Heer wieder an die Weser. Auf dem Rckzge (zu Schiffe durch Ems und Nordsee) verlor Germaniens durch Sturm viele Schiffe und Menschen.
Dann berief ihn Tiberins zurck; einen Triumph aber konnte er ihm nicht ver-weigern. Dabei schritt _ Thusnelda mit ihrem dreijhrigen Shnchen und andern edeln Gefangenen hinter dem Wagen des Siegers.
4. Armins Ende.
Der Befreier Deutschlands fand ein trauriges Ende. Er fiel als das Opfer einer Verschwrung, an welcher sich seine eigenen eiferschtigen Verwandten beteiligten, im 37. Lebensjahre. Die Nachwelt feierte ihn noch lange in Liedern, und selbst die Feinde spendeten ihm das Lob, da er zwar in einzelnen Schlachten berwunden, im Kriege berhaupt aber unbesiegt geblieben sei. Seinem Andenken ist das Hermann^-
13. Das Hermannsdenkmal im Teutoburger Walde. (Nach einer Photographie von L. Koch in Bremen.)
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fd;riebencr Gesetze auf unsichere und der Willkr preisgegebene Gewohnheits-rechte gegrndet, und die Gesetze, welche der Archon Drakon (624) auf- 24 zeichnete, steigerten dnrch ihre Hrte die Unzufriedenheit des Volkes. Dies verursachte erbitterte Kmpfe, welche der Tyrann von Megara benutzte, um den Athenern die fr ihren Handel und ihre Fischerei wichtige Insel Salamis wegzunehmen.
2. In diesen Zeiten erstand der groe Gesetzgeber Solon. Er war aus 594 dem Geschlechte des Kodros und erlangte durch Wiedereroberung von Salamis volkstmliches Ansehen, woraus er das schwere Werk, den tnnern Frieden wiederherzustellen, mit staatsmnnischer Weisheit vollbrachte. Nachdem er durch Herabsetzung des Zinsfues und des Mnzwertes (um 27%) die Schuldenlast des Volkes erleichtert und die Schuldknechtschaft aufgehoben hatte, teilte er die Brgerschaft in vier Vermgensklassen (Timokratie), mit abgestuften Rechten und Pflichten; nur aus der ersten Klasse (Fnf-hundertscheffler") konnten die Archonten gewhlt werden; dagegen hatte das ganze Volk an den ffentlichen Angelegenheiten mitzuwirken, indem die letzte Entscheidung in der Volksversammlung lag, an welcher alle athenischen Brger teilnahmen. Den Archonten war ein Rat von 400, aus den 3 ersten Klassen gewhlten, Mitgliedern beigeordnet (Bule); auerdem setzte er ein ans 4000 durch das Los bestimmten Brgern oder Schffen zusammen-gesetztes Volksgericht ein, welches die gewhnlichen Nechtshndel und die Klagen gegen Beamte erledigte; davon unterschied sich der oberste Gerichtshof, der Areopag, tu welchen alle gewesenen Archonten als lebenslngliche Mitglieder eintraten; dieser hatte die Gerichtsbarkeit der Mrder, Giftmischer und Brandstifter und berwachte das religise Leben, die ffentliche Sitte und die Erziehung der Jugend. Die nichtbrgerlichen Einwohner, d. h. ansssige Fremdlinge, welche in Athen Handel und Gewerbe trieben, hieen Meto feit; sie durften keinen Grundbesitz erwerben und nicht abstimmen. Sie waren frei, muten aber ein Schutzgeld entrichten und Kriegsdienste leisten. Die Sklaven waren leibeigene Fremde und traten, wenn sie freigelassen wurden, in den Stand der Metfen ein.
Zur Bltezeit zhlte Athen 45 000 Vollbrger, ebensoviel Metken und 360 000 Sklaven. Die Art der Kriegsleistung richtete sich nach der Zugehrigkeit zu einer der 4 Klassen: die Mitglieder der 1. Klasse hatten die Schiffe zu stellen, die der 2. waren beritten, die der 3. schwer bewaffnet, die der 4. leicht bewaffnet; andere Staatslosten gab es in der Regel nicht; die mter wurden unentgeltlich verwaltet, die anderen Staatsausgaben aus dem Erls der Bergwerke, den Straf-geldern und den Schutzgeldern der Metken bestritten.
3. Die Erziehung der Jugend sollte nach den Grundstzen Solons eine harmonische Ausbildung des Krpers und Geistes bewirken; ihr Ziel war die schne Menschlichkeit im Ebenma aller Krfte. Sie blieb im all-gemeinen Sache des Hauses; vom 7. Jahre an besuchten die Knaben die
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3. Auch die Latiner nahmen sich des entthronten Knigs an und lieferten den Rmern eine Schlacht am See Regillns, in welcher diese unter der Anfhrung des ersten Diktators den Sieg davontrugen. Darauf schlssen die Latiner ein neues Bndnis mit Rom, nach welchem sie bei einem aus-brechenden Kriege einander beizustehen und die Beute gleichmig zu teilen oersprachen. Tarquinins gab nun die Hoffnung, wieber zur Knigsmacht *95 zu gelangen, auf und begab sich nach Cumae, wo er 495 starb.
. 40. Der Stndekamps.
1. Das Verhltnis der Patrizier zu den Plebejern bilbete sich immer mehr zu einem scharfen Gegensatz aus. Die Ausbung der Wehrpflicht brachte Diele plebejischen Familien, benen der Ernhrer fehlte, in Not, so ba sie oft gentigt waren, bei den Patriziern Anleihen zu macheu. Nach dem harten Schuldgesetz formten sie, wenn sie zur vereinbarten Frist die Zahlung nicht leisteten, eingekerkert ober zu Sklavenbiensten oerwenbet werben. Dies erzeugte eine tiefe Verstimmung, welche sich bei einem besonberen Anla (ein alter verdienter Krieger zeigte dem Volke seinen von Peitschenhieben 494 zerfleischten Rcken) zu einer solchen Erbitterung steigerte, ba l'8 000 Plebejer auf den eine Stnnbe von Rom entfernten der dem Arno gelegenen Heiligen Ber g" auswanderten, um bort eine selbstnbige Gemeinde zu grnden. Einem besonnenen Patrizier, Menenins Agrippa, gelang es eitblich, sie wieber zur Rckkehr zu bewegen. (Nach der Sage erzhlte er ihnen das Gleichnis vom Magen und den Gliebern.) Es wrbe ihnen nicht nur eine Erleichterung ihrer Notlage gewhrt, wie Abschaffung der Schulbhaft, sonbern auch zur Vertretung ihrer Rechte eine besondere Behrbe eingesetzt, die der Volkstribunen (anfangs 2, spter 5, enblich 10), welche als Anwlte der Plebejer mit Weitgehenben Vollmachten versehen waren: es staub ihnen das Veto", b. h. die Einstellung jebes Verfahrens gegen einen Plebejer zu; sie selbst waren unverletzlich und konnten die Plebejer beliebig zu Tribut-fomitien berufen.
2. Die Patrizier suchten den Plebejern biefe ihnen eingerumten Rechte luicbcr zu entreien und der tapfere Mar eins, mit dem Beinamen Corio-
49i lanu s, Zollte 491 eine Hungersnot bentzen, um das Volk zu einem Verzicht auf das Tribunat zu zwingen. Als die Tribunen gegen ihn einschritten, floh er zu den Volskern nach Corioli und reizte sie zum Kriege gegen Rom. Die Gesandtschaft des Senats, welche ihn um Abzug bat, wurde abgewiesen; erst auf die Bitte seiner Mutter Veturia und seiner Gattin Volumnia lie er sich von einem Angriff auf seine Vaterstadt zurckhalten. Er starb in der Fremde.
3. Da der Mangel geschriebener Gesetze vielfache Willkr in der Rechtssprechung zur Folge hatte, so wurden auf das Drngen der Plebejer
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Extrahierte Personennamen: Arno Menenins_Agrippa Volumnia
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frher mit seinem verstorbenen Brnder vermhlt gewesen war, scheiden lassen wollte. Da der Papst sich weigerte, die Ehe zu lsen, so sagte sich der König von demselben los, vermhlte sich mit Anna Boleyn und lie sich durch das Parlament zum Oberhaupt der englischen Kirche erklären. Wer diese seine Stellung (Supremat) nicht anerkannte und ihm den Suprematseid nicht leistete, wurde hingerichtet. Die Klster hob der König auf und zog ihre Gter ein. Jnbetreff der Glaubenslehre, des Gottesdienstes und der Ver-fassuug war die Kirche Englands noch ebenso die alte geblieben, wie der König ein Gegner Luthers. Das Neue war nicht eine Umgestaltung oder Erneuerung (Reformation), sondern nur die Trennung von Rom. Jene begann erst unter seinem Sohne
3. Eduard Vi., der von 154753 König heien sollte. Da er^ beim Tode des Vaters nur 10 Jahre zhlte, wurde die Regierung von seinem1553 mtterlichen Oheim, dem Herzog von Somerset, gefhrt, der wie sein Nach-folger Herzog von Northumberland der Reformation zngethan war. So konnte der Erzbischof Cranmer die evangelische Lehre (The book of common prayer vom Jahre 1548) einfhren. 42 Artikel enthielten das Glau-bensbekenntnis der neuen sogenannten anglikanischen Kirche, in welcher aber die bischfliche Verfassung beibehalten wurde. Zur Befestigung der Reformation bewirkte Northumberland, da der sechzehnjhrige König auf seinem Sterbebette die protestantische Gronichte Heinrichs Viii., Johanna Gray, zu seiner Nachfolgerin ernannte. Maria aber, die lteste Tochter desselben, beanspruchte den Thron, fand allgemeine Anerkennung und regierte 1553-58. Wegen ihrer Glaubensansichten Heit sie die Katholische", wegen W ihrer Grausamkeit die Blutige". Ihre Vermhluug mit Philipp Ii. erhhte ihren Eifer, das Ansehen des Papstes in England wiederherzustellen Andersdenkende wurden hingerichtet; unter ihnen war Johanna Gray, welche neun Tage die Krone getragen hatte, und der Erzbischof Cranmer.
4. Da Maria kinderlos starb, folgte ihre jngere Schwester Elisabeth 15581603, welche als Protestantin die Reformation durchfhrte mit) ^ als vielseitig gebildete Frstin England eine glnzende Stellung in Europa ^3 schuf. Maria Stuart hatte als Gronichte Heinrichs Vii. versucht, den englischen Thron zu besteigen und den Titel einer Knigin von England angenommen; aber Elisabeth blieb im Besitz der Krone sicher, da alle Anhnger der Reformation ihr ergeben waren. Sie kehrte im allgemeinen zu den Anordnungen Cranmers zurck und lie anstatt der 42 Artikel im I. 1562 ein Glaubensbekenntnis in 39 Artikeln aufstellen, welche die Grundlage der anglikanischen oder bischflichen oder Episkopal- oder Hochkirche bilden sollten. Die Gegner, nicht nur die Katholiken, sondern auch diejenigen Protestanten,
die nach der Anschauung Calvins die bischfliche Verfassung verwarfen und 'che den Gemeindevorstnden oder Presbyterien zuwiesen
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Extrahierte Personennamen: Anna_Boleyn Eduard_Vi Eduard Somerset Cranmer Heinrichs Heinrichs Johanna_Gray Maria Philipp_Ii Philipp Johanna_Gray Cranmer Maria Maria Elisabeth Maria_Stuart Maria Heinrichs Heinrichs
Extrahierte Ortsnamen: Englands Luthers Rom Northumberland Northumberland England England Europa England
sie den Namen Schöffen. Das Urteil wurde von dem Vorsitzenden den umstehenden freien Franken oder der Gerichtsgemeinde verkündigt und konnte angenommen oder verworfen werden. — Das Hofgericht fand unter dem Vorsitze des Königs oder eines feiner Beamten statt. Es hatte keine bestimmte Stätte, sondern wurde an dem jedesmaligen Aufenthaltsorte des Hofes abgehalten; bei ihm wurden die Ratfinder durch Mitglieder des Gefolges vertreten, die zu diesem Zwecke jedesmal vom Könige ernannt wurden. Das Hofgericht trat hauptsächlich dann zusammen, wenn ein Freier zum Tode verurteilt werden sollte; doch untersuchte es auch jeden andern Fall und galt zugleich als Berufungsgericht für denjenigen, der mit den: Urteil des Volksgerichtes nicht zufrieden war.
4. Das Lehnswesen und das Kriegswesen.
Während alle ostgermanischen Staaten, die im römischen Reiche entstanden waren, wieder ihren Untergang fanden, blieb das Frankenreich mehrere Jahrhunderte bestehen. Es mußte also etwas in sich ausgebildet haben, das ihm innere Kraft und inneren Halt gab, das vielleicht einen zuverlässigen, kraftvollen Krieger-stand erzeugte. Es war das Lehnswesen. Als König Chlodowech und seine Söhne Gallien, das Alemannenland, Thüringen und Burgund eroberten, da nahmen sie für sich große Länderstrecken in Besitz, die teils den Edeln, teils den Gefallenen oder Geflohenen gehört hatten. Die unermeßlichen Ländereien wurden von den fränkischen Herrschern in zwei Teile zerlegt; den einen nahmen sie als ihr Eigentum in Anspruch, den andern teilten sie unter die freien Franken auf. >L>o bekam jeder ein Stück Grund und Boden, das fein freier Besitz war; er blieb in der Familie und- vererbte sich von Glied zu Glied. Ein solches Stück Land führte den Namen All od. —Der König hatte aber noch fo viele Krongüter oder Domänen behalten, daß er gar nicht daran denken konnte, sie alle selbständig zu bewirtschaften. Deshalb gab er denjenigen seines Gefolges, die sich besonders durch Treue oder Tapferkeit ausgezeichnet hatten, Teile von seinen Gütern nicht zum freien Eigentum, sondern nur zur Nutznießung. Der König verschenkte solche Güter nicht, sondern verlieh sie nur, man nannte sie deshalb Lehen; der Herrscher war der Lehnsherr, die Belehnten waren die Lehnsträger oder die Vasallen. Ein Lehnsträger hatte also ein Gut zu bebauen und zu verwalten, das ihm wohl Nutzen, aber keine Abgaben brachte. Dafür mußte er Kriegsbienste leisten. Das Lehen konnte beim Tode des Leihenben und des Beliehenen zurückgenommen werben. Der Erbe des Grnnbherrn übergab es dem bisherigen Inhaber nur dann, wenn er weitere Kriegsbienste erwarten konnte. Starb ein Vasall, so blieb ba? Gehöst nur unter der Bebingung bei bei; Familie des Verstorbenen, daß ein Mann vorhanben war, der gewillt war, den Treneib zu leisten und in das Feld zu ziehen. Trafen diese Voraussetzungen nicht zu, so zog der Grimbherr sein Eigentum wieber an sich und verlieh es einem andern Krieger. Das Lehen war alfo das Mittel, Vasallen auszustatten und dadurch stets tüchtige Krieger zur Verfügung zu haben. Mancher adelige Lehnsträger gewann nach und nach eine solche Ländermasse, nämlich Äcker, Felder und Wiesen, daß es ihm unter keinen Umständen möglich war, alles selbst zu bewirtschaften Deshalb zerlegte.
Dviicit, Lehrb. b. Gesch. f. Ions eff. gemischte Mittelschulen, Ii. '2
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2. Ausbreitung des Frankenreiches.
Nach Chlodowechs Tode teilten seine vier Söhne das Reich nach germanischem Brauche derart unter sich, daß der älteste, Theoderich, den Osten mit der Hauptstadt Reims erhielt. Trotzdem fühlten sie sich einig und suchten den Gesamtstaat noch weiter auszudehnen. Zuerst wurden die Thüringer, die sich vom Harze bis zur Donau und von der Saale bis gur Werra ausgebreitet hatten, mit Krieg überzogen. In schlauer Weise verband sich Theoderich mit den Sachsen, so daß die Thüringer stets von zwei Seiten angegriffen werden konnten. Sie wurden geschlagen und ihrer Freiheit beraubt; ihr Land wurde in der Weise aufgeteilt, daß die Sachsen den nördlichen und die Franken den südlichen Teil erhielten. Nur der mittlere Teil, der Thüringer Wald mit den angrenzenden Gebieten, blieb in den Händen des unterjochten Volkes. Darauf wandten sich Chlodowechs Söhne gegen Burgund; diesmal wurden die Burgunder völlig geschlagen, nrtd ihr gesamtes Reich bis zur Mündung der Rhone wurde dem Frankenreiche einverleibt. Mit dem Tode Theoderichs des Großen verloren die Westgoten ihren Schutz. Sie wurden nun vollständig aus Gallien hinausgedrängt, so daß auch Aquitanien den Franken zufiel. Schon vorher hatten auch die Bayern, die die süddeutsche Hochebene zwischen Donau und Alpen eingenommen hatten, die Oberhoheit der Franken anerkannt. Somit gehörten alle Stämme Germaniens zum Franken-reiche, nur die Nordseegermanen, die Friesen und Sachsen, hatten bis jetzt noch ihre Freiheit zu bewahren gewußt. Jedenfalls wären auch sie eine Beute der Franken geworden, wenn deren Reich nicht infolge der verschiedenen Teilungen in blutige Kämpfe gestürzt worden wäre. Es war ein Unglück für das Franken-reich, daß Chlodowech und seine Nachfolger den Staat als das Eigentum ihrer Familie ansahen.
3. Ter merowingische Staat.
a) Die Stellung des Königs.
Bei den alten Germanen war die Gesamtheit der Freien, die Volksversammlung, der eigentliche Träger der staatlichen Macht; denn nur sie bestimmte über Krieg und Frieden, sie machte die Jünglinge wehrhaft, und nur sie sprach Gericht. In dem Staate der Merowinger wurde das anders; die Staatsgewalt war vom Volke auf den König übergegangen. Er allein entschied über Krieg und Frieden und führte im Kampfe das Heer an; er ernannte die Staatsbeamten und erließ nach Beratung mit den Großen feines Reiches neue Gesetze. In seinem Namen wurden Stenern, Zölle und andere Abgaben erhoben, und in seinem Namen wurde Gericht gehalten. Außerdem besaß der fränkische König das Bannrecht, d. H. er konnte jeden bestrafen, der sich seinen Befehlen nicht fügen wollte. Seine Einkünfte bestanden aus den Steuern, die besonders von den Römern erhoben wurden, aus den Straßen-, Brücken- und Hafenzöllen, aus den Gerichtsbußen und besonders aus den Erträgen seiner Krongüter, die dem Könige, da es noch keine feste Haupstadt gab, zum Wohnsitze dienten.
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die Normannen lenkten ihre Schiffe sogar durch den Ozean und durch das Mittelmeer und gründeten in Süditalien ein neues Reich.
Ostfranken oder das eigentliche Deutschland hatte noch zwei Feinde, das waren die Wenden, die rechts der Elbe und Saale saßen, und die Magyaren oder Ungarn, die ihre Wohnsitze an der Donau und Theiß hatten. Jene fielen plündernd in Sachsen und Thüringen ein, und diese, ein den Hunnen ähnliches Volk, kamen auf ihren Pferden an der Donau entlang und verwüsteten das Land der Bayern und der Alemannen. Leichen, Trümmer und zerstampfte Felder bezeichneten ihren Weg. Es war ein Unglück für die Deutschen, daß Arnulf von Kärnten so frühzeitig starb und nur einen unmündigen Knaben, Ludwig das Kind, hinterließ. Dieser trug wohl die Königskrone, aber das Land vermochte er nicht zu schützen. So mußten sich die einzelnen Stämme selber helfen. Die Folge davon war, daß die Herzöge immer selbständiger wurden. So trat in Deutschland das ein, was einst Karl der Große verhüten wollte, es bildeten sich fünf Herzogtümer, nämlich Sachsen, Franken, Lothringen, Schwaben und Bayern. Die Herzöge nahmen die früheren königlichen Domänen als ihr Eigentum in Besitz und regierten wie unumschränkte Fürsten.
6. Heinrich I. 919—936.
1. Konrad I. 911—918.
Als der letzte Karolinger (911) gestorben war, zerfielen die Deutschen in fünf Stämme, die unter sich säst jede Zusammengehörigkeit verloren hatten. Die Königsmacht war vollständig gesunken; die eigentlichen Herren waren die Herzöge. Die hohen Geistlichen strebten aber danach, die Einheit herzustellen und die Königsmacht zu heben. Deshalb wurde besonders auf ihr Betreiben von den fränkischen und sächsischen Großen im Jahre 911 der Frankenherzog Konrad I. zum deutschen Könige gewählt. Er wußte, was dem Reiche not tat. Er wollte die Selbständigkeit der Herzöge vernichten und sie wieder zu gefügigen Werkzeugen des Königs machen. Aber Konrad I. konnte seinen Willen nicht durchsetzen; die Herzöge erkannten ihn nicht einmal als König an, und H e i n r i ch, der Sachsenherzog, brachte ihm sogar eine schwere Niederlage bei. Da sah Konrad ein, daß seine Kämpfe vergeblich gewesen waren. Auf dem Sterbebette faßte er den hochherzigsten Entschluß seines Lebens: er ließ seinen Bruder Eb erh ard kommen und befahl ihni, die Reichskleinodien nach seinem Tode dem Sachsenherzoge zu bringen, weil dieser der mächtigste Fürst im Reiche sei. Eberhard ehrte den Willen seines Bruders und brachte das Schwert, den Mantel, die Lanze und die Krone zu Heinrich, der bald darauf von den Franken und Sachsen zu Fritzlar zum Könige gewählt wurde. Sonnt kam das Geschlecht der Sachsen ans den deutschen Königsthron; es regierte von 919—1024.
2. Heinrich I. 919—936.
a) E r stellt die K ö u i g s g e io a l t und die R e i ch s e i n h e i t her.
Heinrich I. war ein kluger und schlauer Regent. Er hatte dasselbe Ziel wie sein Vorgänger, aber dessen vergebliches Streben hatte ihm gezeigt, daß die
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Extrahierte Ortsnamen: Süditalien Deutschland Ungarn Donau Sachsen Donau Bayern Deutschland Sachsen Lothringen Schwaben Bayern Sachsen Fritzlar Sachsen
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zu Hilfe. Sickingen zog sich auf seine Burg Landstuhl zurück; er starb an einer Wunde, als die Sieger ihren Einzug in die Burg hielten. Ulrich von Hutten floh nach der Schweiz, wo er in demselben Jahre aus dem Leben schied. Die Macht der Reichsritter wurde für immer gebrochen.
c) Der Bauernkrieg.
Die größte Gefahr drohte der Reformation durch den großen Bauernkrieg. Die Bauern hatten ein trauriges Los; durch Abgaben aller Art und durch Frondienst wurden sie arg bedrückt. Schon öfters waren unter ihnen Aufstände vorgekommen, aber eine Besserung ihrer Lage hatten sie nicht herbeiführen können. Luthers Lehre von der Freiheit eines Christenmenschen legten sie nach ihrer Weise aus; sie verstanden darunter die Befreiung von allen Abgaben und Diensten. Außerdem
Abb. 38. Aus dem Bauernkriege. (Originalzeichnung von A. Wilke.)
wurden sie von Aufwieglern heimgesucht, die ihnen mit ihren Predigten von der Gütergemeinschaft und völligen Gleichheit den Kopf verdrehten. Im südlichen Schwarzwalde brach der Aufstand los; schnell verbreitete er sich nach Schwaben, Bayern und Franken. Die schwäbischen Bauern stellten die zwölf Artikel auf, in die sie ihre Wünsche zusammenfaßten. Sie verlangten freie Wahl des Pfarrers durch die Gemeinde, Abschaffung der Dienste und der Abgaben, Aufhebung der Leibeigenschaft, das Jagd- und das Fischrecht, Beseitigung der Rechtswillkür und des Todesfalles, wonach beim Tode des Familienvaters das Erbe teilweis dem Herrn zufiel. Mit den Artikeln wandten sich die Bauern an Luther, der auch die Machthaber aufforderte, die berechtigten Klagen der armen Landbewohner anzuerkennen und Abhilfe zu schaffen. Da kam plötzlich der Geist der wilden Empörung in die Bauernhorden; sie bewaffneten sich, zerstörten Kirchen, Klöster, Burgen und Schlösser und ermordeten Geistliche, Mönche und Edelleute. So trieben sie den Grafen von Helfenstein durch ihre Spieße, während ein früherer
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dem Siebenjährigen Kriege hinterließ er feinem Nachfolger einen Schatz von 55 Millionen Reichstalern.
3. Seine Sorge für das Heer.
Eifrig war Friedrich bemüht, die Schlagfertigkeit feines Heeres zu erhalten; bettn er wußte, daß Preußen verloren fei, wenn es jemals die Armee vernachlässige. Nene Regimenter würden gebilbet, die Artillerie würde vermehrt, die Vorratshäuser würden gefüllt und ungefähr fünfzehn Festungen umgebaut ober ausgebessert. Die Ergänzung des Heeres geschah meistens durch Anwerbung; unter bett 200 000 Mann waren ungefähr nur 70 000 Jnlänber. Die Durchführung des Kantonsystems hattbhabte Friedrich noch nachsichtiger als sein Vater, um der Lanbwirtschaft und der Jnbuftrie nicht die notwenbigen Arbeitskräfte zu entziehen. Für die Bilbnng des Offizierstanbes trug der König durch Grünbung von Kabettenhäusern und anberen Anstalten Sorge. Seine Reihen bürsten sich aber nur aus beut preußischen Abel ergänzen; unbarmherzig stieß der König bürgerliche Offiziere ans seinem Heere. Überhaupt hielt er eine scharfe Sonberung der Staube für notwenbig. Alljährlich fanben unter der Leitung des königlichen Felbherrn Besichtigungen ober Manöver statt. Sein scharfes militärisches Auge bemerkte jeben Fehler; balb fürchteten Anführer und Soldaten biefe Besichtigungen mehr als eine Schlacht. Des Königs ununterbrochene Tätigkeit hielt sein Heer in Atem.
4. Seine Sorge für Landwirtschaft und Viehzucht.
Der Siebenjährige Krieg hatte beut Laube tiefe Wunben geschlagen; sie zu heilen, war des Königs eifrigstes Bemühen. Gleich nach dem Friebensschlnsse unternahm er eine Fahrt nach Schlesien; aus anbeut Provinzen ließ er Lanbräte nach Berlin kommen, um einen Einblick in die Notlage seines Volkes zu bekommen. Utnbcnt Mangel an Saatkorn abzuhelfen, öffnete er die gefüllten Vorratsh ä u s e r; über 40 000 Scheffel, die zu einem neuen Felbzuge angekauft worben waren, würden unter die armen Bauern verteilt. Außerbem gab er benlaubbcwohnent viele Armee» pferbe, bamit sie ihre Felber pflügen und eggen konnten. Diejenigen Lanbesteile, die besonbers gelitten hatten, bekamen für mehrere Jahre Steuererlaß und würden außerdem noch reichlich mit Gelbmitteln unterstützt. Der König ließ sogar Häuser und ganze Ortschaften auf Staatskosten wieber aufrichten. So suchte er die Not seiner Untertanen zu linbern.
Der Krieg hatte aber auch viele Bewohner bahingerafft. In Pommern und Preußen gab es viele Strecken, die sehr bünn bevölkert waren. Darum erließ der König Einlabungen zur Einwattberttng; die Leute würden ohne Unterschied der Nation und der Religion ausgesorbert, nach Preußen zu kommen. Der König soll 300 000 Ansiebler ausgenommen haben. Die Eiuwanberer bekamen Gelb, Bauplätze und würden auch oftmals mehrere Jahre von allen Steuern und Abgaben befreit. Die Verteilung über das Laub leitete der König selbst; die Hollänber bekamen als Viehzüchter Wiesen und Weibelanb; die Pfälzer mußten Garten und Obstbau pflegen und die Württemberger erhielten Ackerboden. Die Italiener mußten den Seibenbau förbern.
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Extrahierte Personennamen: Friedrich Friedrich Friedrich Friedrich
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Nach mehreren Unterredungen gelang es Napoleon, Alexander I. ganz für sich zu gewinnen, so daß zwischen den beiden mächtigsten Herrschern von Europa ein Bündnis zustande kam. Friedrich Wilhelm hatte an den späteren Unterhandlungen teilgenommen; aber weder er, noch die Bitten der Königin Linse hatten für Preußen mildere Friedensbestimmungeu durchzusetzen vermocht.
3. Ter Friede zu Tilsit.
Am 9. Juli 1807 kam der Friede zu Tilsit zustande. Preußen trat alle Gebiete westlich der Elbe an Napoleon ab, der daraus mit den Ländern Hessen-Kassel und Braunschweig das Königreich W e st s a l e n bildete, das er seinem Bruder Jerome gab. Die Hauptstadt wurde Kassel. Außerdem mußte Preußen alles Land, das es in der zweiten und dritten Teilung Polens erworben hatte, dem Kaiser überlassen. Daraus entstand das Herzogtum Warschau, das dem Könige von Sachsen gegeben wurde. Danzig sollte eine freie Stadt sein; in Wirklichkeit wurde es eine französische Festung. Bayreuth fiel an Bayern. Preußen mußte der Festlandssperre beitreteu, durfte nur 42 000 Mann Soldaten halten und mußte 120 Millionen Frank Kriegskosten zahlen. Bis zur Entrichtung der Summe blieben die Franzosen im Lande stehen und mußten von den verarmten Bewohnern ernährt werden. Preußen verlor fast die Hälfte seines Besitzes und nahezu 5 Millionen Einwohner. Dennoch lag in dem Friedensschlüsse auch etwas Gutes; Preußen wurde vou den slavischen Elementen befreit und konnte sich nun erst zu einem nationalen Staate entwickeln.
28. Preußens Wiedergeburt.
Mit dem Frieden zu Tilsit hatte Preußen seine Großmachtstellung verloren, die ihm Friedrich der Große in einem arbeitsreichen und sorgenvollen Leben errungen hatte. Sollte es je wieder ein selbständiger, in sich starker Staat werden, so mußte eine Reihe tief einschneidender Veränderungen vorgenommen werden. Vor allem galt es, den Bauern zu einem freien Manne zu machen, die Gebundenheit der Stände zu beseitigen, dem Bürger Selbstvertrauen, Gemeinsinn und Vaterlandsliebe einzuflößen, die Heeresverfassung zu ändern und die neue Fechtweise einzuführen. Es mußte ein Mann an die Spitze des Staates treten, der die Kraft in sich fühlte, alles Morsche schonungslos hinwegzufegen und aus den Trümmern neues, jugendliches Leben zu erwecken. Dazu war nur der Freiherr vom Stein imstande, den schon früher die Heldengestalt des großen Königs zum Eintritt in den preußischen Staatsdienst bewogen hatte. Während des Zusammenbruchs des Staates hatte er als Finanzminister durch seine Ruhe und Besonnenheit dem König die Kassen gerettet und ihm so die Möglichkeit verschafft, den Krieg fortzusetzen. Als oberster Minister war feine erste Sorge, durch Abzahlung der Kriegskosten das Land von dem unerhörten Druck der französischen Soldaten zu befreien. Auf feinen Rat hin verkaufte der König Domänen, nahm Anleihen auf und beschränkte seinen Haushalt auf das Allernotwendigste. Am Ende des Jahres 1808 war Napoleon so weit zufriedengestellt, daß er seine Truppen aus dem Lande zog.
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